123 Corona-Fälle im Monschauer Land

Ein neuer Corona-Fall in der Stadt Monschau, keine Neuinfektionen in Roetgen und Simmerath meldet der Krisenstab. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 170. Die strengere Notbremse tritt voraussichtlich ab Donnerstag in Kraft.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 24 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.349. 20.496 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 525. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2328 Menschen nachgewiesen infiziert und die hiererrechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 170. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
 
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    1016    9962    178
Alsdorf    285    2170    227
Baesweiler    138    1377    166
Eschweiler    248    2402    209
Herzogenrath    149    1956    112
Monschau    33    377    103
Roetgen    46    318    208
Simmerath    44    529    97
Stolberg    235    2540    172
Würselen    134    1718    106        
Gesamtergebnis    2328    23349    170 Der niedrige Inzidenzwert der StädteRegion Aachen am Samstag (129) beim RKI kam durch einen Übermittlungsfehler zustande. Der hier vor Ort festgestellte Wert lag bei 172. Das Gesundheitsamt hat den Meldefehler nach Feststellung am Samstagmorgen sofort korrigiert alle zuständigen Stellen informiert. Das RKI korrigierte jedoch die Zahlen nicht, obwohl diese ausschlaggebend für die weiter zu ergreifenden Maßnahmen sind. Jetzt werden die strengeren Maßnahmen ab einer Inzidenz von 150 (kein Click&Meet sondern click&collect im Handel) werden statt am Dienstag voraussichtlich erst am Donnerstag in Kraft treten. Der Übergang vom Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. in die Notbetreuung bei den Kitas erfolgt dadurch statt am Mittwoch voraussichtlich erst am Donnerstag. In beiden Fällen bedarf es einer Feststellungsverfügung des Landes.


Meistgelesen