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Claudia Neumann

Attraktivität des Standtortes Trier in Gefahr?

Trier. Die IHK Trier und die Trierer CDU  lehnen die vorgeschlagene Parkgebührenerhöhung im Straßenraum Trier auf 3 Euro pro Stunde entschieden ab.

4,40 Euro kostet zwei Stunden Parken auf dem Aufustinerhof aktuell. Kommt die Gebührenerhöhung wie geplant, könnte sich das ab Januar auf 6 Euro summieren.

4,40 Euro kostet zwei Stunden Parken auf dem Aufustinerhof aktuell. Kommt die Gebührenerhöhung wie geplant, könnte sich das ab Januar auf 6 Euro summieren.

Bild: Archiv/Neumann

 "Diese Gebührenerhöhung beschädigt die Attraktivität unseres Standorts und wird unnötig Kunden und Gäste verprellen, auf die Restaurants und Geschäfte mehr denn je dringend angewiesen sind", sagt Dr. Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. "Die ambitionierten Bemühungen zahlreicher Akteure zur Stärkung der Innenstadt werden konterkariert, da diese Maßnahme singulär steht und nicht in ein durchdachtes Konzept eingebunden wird", so Glockauer weiter.

Der mit der angespannten Haushaltslage begründete Vorschlag komme in der aktuellen Rezession zur Unzeit und würde Trier in die Riege der Städte mit den höchsten Parkgebühren katapultieren. Außerdem schlafe der Wettbewerb um uns herum nicht: Die Stadt Luxemburg ermöglicht es Besuchern, deutlich günstiger zu parken und bietet dazu auch noch kostenlosen ÖPNV. In Echternach entsteht demnächst ein Outlet-Center mit einem sehr durchdachten Verkehrs- und Parkkonzept.

Auch mit Blick auf die erst zum Jahresbeginn erfolgte Erhöhung der Parkgebühren, halten wir eine Belastungsbremse an dieser Stelle bis einschließlich 2024 für geboten. "Wir appellieren an die Verantwortlichen im Stadtrat, die Erhöhung der Parkgebühren zu überdenken und besser in ein Gesamtkonzept für die verkehrliche Erreichbarkeit der Stadt Trier einzubinden. Es ist entscheidend, dass Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen nicht auf Kosten der lokalen Wirtschaft gehen", sagt IHK-Präsident Thomas Stiren.

"Das falsche Zeichen zum falschen Zeitpunkt!"

"Das falsche Zeichen zum falschen Zeitpunkt!": Das meinen übereinstimmend CDU-Fraktionsvorsitzender Udo Köhler und der Kreisvorsitzende der CDU Trier Thomas Albrecht, gleichzeitig verkehrspolitischer Sprecher der CDU Ratsfraktion, zu der heute von Verkehrsdezernent Dr. Thilo Becker bekannt gegebenen geplanten drastischen Erhöhung der Parkgebühren um 36 Prozent.

Die Gewerbetreibenden in der Innenstadt seien bekannterweise derzeit starken Belastungen ausgesetzt, die teilweise existenzbedrohend seien. Wenn jetzt noch nach außen das Zeichen gesetzt werde, dass Besucherinnen und Besucher in Trier nicht willkommen seien, sei das ein Schlag in das Gesicht eines jeden Gewerbetreibenden. Denn die psychologische Wirkung solcher Preiserhöhungen sei nicht zu unterschätzen. Gerade in Krisenzeiten wie jetzt, muss Einzelhandel und Gastronomie gestützt werden, statt ihnen noch zusätzlich Steine in den Weg zu legen. Hinzu komme, dass der Ausbau des ÖPNV im Raum Trier noch weit entfernt davon sei, eine adäquate Alternative zu bieten. Wenn Becker weiter damit argumentiere, die Stadt Trier müsse die Einnahmen erhöhen, sei das kaum nachvollziehbar. Die geplanten Mehreinnahmen von lediglich 580.000 EUR könnten leicht durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.

"Reine Abzocke"

Auch die geplante Erhöhung der Gebühren für die Anwohnerparkplätze auf bis zu 200 EUR im Jahr sei "reine Abzocke", urteilen die Politiker. Die Mieten in der Innenstadt seien hoch, die Nebenkosten steigen exorbitant. Was soll den Bewohnerinnen und Bewohnern noch zugemutet werden? Hinzu käme, dass mit der deftigen Gebührenerhöhung keine Verbesserung der Leistung verbunden sei. Im Gegenteil! Ein Anwohnerparkausweis verschafft Inhaberinnen und Inhabern lediglich das Recht, Anwohnerparkplätze zu nutzen, wenn sie denn frei sind. Ein fester Anspruch auf einen Parkplatz ist damit nicht verbunden, wie oftmals falsch dargestellt werde. Geradezu grotesk sei es, dass eben jener Baudezernent gleichzeitig in der Öffentlichkeit verkündet habe, dass er beabsichtige die Zahl der Parkplätze in der Innenstadt noch zu verringern.

Hintergrund: Angespannter Haushalt – Stadt will Parken verteuern

Die Kommunalaufsicht fordert von Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bei der Haushaltsplanung für 2024 deutlich mehr Anstrengungen, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist es voraussichtlich auch nötig, die Parkgebühren im öffentlichen Raum zu erhöhen, wie der zuständige Dezernent für Planen, Bauen und Gestalten, Dr. Thilo Becker, jetzt im Arbeitskreis Parken erläuterte. In diesem Arbeitskreis sind die Stadtratsfraktionen vertreten, die Kammern sowie verschiedene Interessenverbände von Handel, Wirtschaft und Handwerk. Auch das Bewohnerparken soll deutlich teurer werden.

Dezernent Thilo Becker hat vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage dem Arbeitskreis folgende Diskussionsvorschläge unterbreitet, die ab Januar 2024 umgesetzt werden sollen:

  • Erhöhung der Parkgebühren im Straßenraum auf 3 Euro pro Stunde in der Gebührenzone 1 (innerhalb Alleenring, derzeit 2,20 Euro) und 1,50 Euro in der Gebührenzone 2 (außerhalb Alleenring, derzeit 1,10 Euro). Verbunden damit ist die Zusage, keine weiteren Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorzusehen. Da in Halbstundenschritten abgerechnet wird, kommen bei Überschreitung der Stundengrenze für die angefangene zweite Stunde zunächst nur 1,50 Euro hinzu. Mit den derzeit geltenden Gebühren für das Kurzzeitparken liegt die Stadt Trier im unteren Mittelfeld vergleichbarer Großstädte. In Ballungsräumen ist das Parken teils deutlich teurer.
  • Mit den Stadtwerken, die die meisten innerstädtischen Parkhäuser und Tiefgaragen betreiben, ist vorabgestimmt, dass die dortigen Parktarife auf maximal 2,40 Euro pro Stunde (Abrechnung ebenfalls im 30-Minuten-Takt) erhöht werden. Die Entscheidung darüber müssen die SWT-Gremien treffen. Hintergrund des deutlichen Preisunterschiedes zwischen Parkhaus und Parkflächen ist, dass es noch attraktiver werden soll, direkt die gut ausgebauten Parkhäuser anzusteuern und nicht im öffentlichen Raum umherzufahren, um freie Parkplätze zu suchen.
  • Kommunen im Land können seit März 2023 die Gebühren für das Bewohnerparken selbst festlegen. Zuvor galt eine bundesweit einheitliche Verwaltungsgebühr von nur 30,70 Euro für das Bewohnerparken für ein ganzes Jahr. Rund 4150 Bewohnerparkausweise sind derzeit in Trier ausgestellt für die drei Bewohnerparkzonen Nord, Mitte und Süd. Als Einstiegsgröße wurde von Dr. Becker ein Betrag von 200 Euro pro Jahr für das Bewohnerparken genannt. Dieser Betrag soll zunächst ohne weitere Differenzierung für alle betroffenen Fahrzeuge erhoben werden. Dr. Becker: „Der öffentliche Raum in der Stadt ist wertvoll – für alle Bewohnerinnen und Bewohner und nicht nur für parkende Autos. Eine Gebühr von umgerechnet 8 Cent pro Tag ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Und damit ist nicht ansatzweise der Verwaltungsaufwand für das Bewohnerparken gedeckt.“ Sobald es technisch umsetzbar ist, soll eine Staffelung beispielsweise nach Fahrzeuggröße oder nach Umweltkriterien geprüft werden. Eine Staffelung nach sozialen Kriterien ist nach einem höchstrichterlichen Urteil momentan noch nicht rechtssicher möglich. Aufbauend auf diesem Betrag ist eine jährliche Erhöhung vorgesehen, um eine dauerhafte Planungssicherheit für die Bewohner zu gewährleisten. Auch andere Kommunen haben ihre Bewohnerparkgebühren bereits zum Teil deutlich erhöht, in Bonn etwa kostet das Bewohnerparken 360 Euro pro Jahr, in Berlin 120 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz planen andere Städte eine Erhöhung. In Kaiserslautern soll das Anwohnerparken nach Fahrzeuglänge gestaffelt zwischen 150 und 250 Euro kosten.

Die Vorschläge sollen nun zunächst in den Fraktionen und Verbänden diskutiert und dann den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Ziel ist die Umsetzung zum 1. Januar 2024.

 

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