stp

(Wild-)Schwein gehabt

Johannes Brengmann ist momentan nicht gerade gut gelaunt: Wildschwein "Peppa", das er im Spätherbst 2018 als mutterloses Tier von einem Jäger bekam und aufzog, ist weg.
Johannes Brengmann ist sich sicher, dass es "Peppa" bei ihm gut ging.

Johannes Brengmann ist sich sicher, dass es "Peppa" bei ihm gut ging.

Das Tier wurde ihm am Samstagmorgen im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme entzogen. Für den Besitzer der Göbelsmühle in einer gefühlten Nacht- und Nebelaktion. "Das Schloss vom Gatter war aufgebrochen und es waren frische Reifenspuren zu sehen. Ich habe daraufhin die Polizei informiert", so Brengmann in einer ersten Reaktion. Die Kreisverwaltung widerspricht: "Ein Einsatzprotokoll wurde vor Ort hinterlassen. Unmittelbar nach dem Einsatz wurde der Tierhalter telefonisch kontaktiert. Zu dieser Zeit war er nicht erreichbar. Neben dem Protokoll vor Ort wurde ebenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen." "Das Tier war gesund und ihm ging es gut" Dass ihm und seinem Rechtsanwalt die Ersatzvornahme mehrfach angekündigt wurde, weist Brengmann zurück. Es habe am 2. Juli ein einziges Schreiben gegeben. Das Wegbringen des Wildschweines ist vorerst der Schlusspunkt eines monatelangen Streits zwischen dem Verterinäramt des Landkreises und Brengmann. Ein Wanderer hatte wohl den Stein ins Rollen gebracht. "Laut den Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren und den Leitlinien über die tierschutzrechte Haltung von Wild sollen mindestens fünf Tiere zusammen gehalten werden (mindestens ein Keiler und vier Bachen). Für jedes erwachsene Tier sind 2.000 Quadratmeter (...) vorzuhalten", hieß es im Juni auf WochenSpiegel-Anfrage von der Kreisverwaltung. Der Zustand des Tieres, das Verhaltensstörungen zeige, habe sich, so die Verwaltung, zudem erheblich verschlechtert. "Das Tier war gesund und ihm ging es gut. Wenn ich die Diskussion um das Tierwohl sehe, sind das wohl andere Verhältnisse", entgegnet Brengmann. Ein Gespräch am 30. Juni zwischen dem Veterinär, Brengmann und dessen Anwalt wurde unterschiedlich bewertet. "Ich hatte überhaupt keine Chance. Das Gespräch war in keinster Weise konstruktiv", so Brengmann. Die Verwaltung schreibt, dass sie ihm die Möglichkeit einräumte, selbst nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen oder ein tierschutzkonformes Gehege an anderer Stelle zu errichten. Diese Möglichkeiten wären vom Tierhalter nicht aufgegriffen worden, da man – nach eigener Aussage des Tierhalters – keine geeignete Unterbringung gefunden habe. "1.500 Quadratmeter sind keine 2.000 Quadratmeter" "Peppas" neue Heimat: Das Wildschwein lebt mit drei Artgenossen auf 6.000 Quadratmetern Fläche. »Alleine, wenn ich daran denke, dass es immer hieß, ich müsse 2.000 Quadratmeter für ,Peppa‘ haben, schwillt mir der Kamm. Mit den drei anderen Wildschweinen bleiben hier nur 1.500 Quadratmeter. Dass begreife, wer will. Ich nicht!", ist Brengmann gefrustet, wohl wissend, dass er rechtlich nichts mehr tun kann, um das Wildschwein zurück an die Göbelsmühle zu holen.  Archiv-Foto: Pauly


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