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Schulhofparty in Cochem: Ermittlungen eingestellt

Staatsanwaltschaft hat Verfahren deshalb eingestellt. Es bleit unklar, ob Verletzungen auf Sturz oder durch Gewalt entstanden sind.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Juni 2021 das Ermittlungsverfahren zur Klärung der Geschehensabläufe am frühen Morgen des 5. Dezember 2020 auf dem Schulgelände des Martin-von Cochem-Gymnasiums in Cochem (wir berichteten) und damit einhergehender möglicher Straftaten gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Trotz der ausgesprochen zeit- und personalintensiv geführten polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konnte in Verbindung mit den durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die bei dem Jugendlichen festgestellten Kopfverletzungen auf eine äußere Gewalteinwirkung – etwa in Form eines Stoßes – oder auf ein Sturzgeschehen ohne Fremdbeteiligung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht geklärt werden konnte die Identität der vor Ort erschienenen maskierten Täter, die auf der Party mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgegeben und sich in diesem Zusammenhang wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar gemacht haben sollen. Harald Kruse, Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz: "Weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze sind derzeit nicht ersichtlich. Sollten jedoch neue Erkenntnisse zur Aufhellung des Tatgeschehens vorliegen, wird eine Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft." Fotos: Archiv/Zender


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