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Jugendschutz und Glasverbot

Auch in diesem Jahr gilt ein sogenanntes "Glasverbot" für den Endertplatz, den Josef-Steib-Platz, den Carlfritz-Nicolay-Platz, die Ravenéstraße von der Einmündung Endertplatz bis zur Einmündung Brückenstraße, sowie die Brückenstraße in Cochem. In diesen Bereichen ist in der Zeit ist am Schwerdonnerstag, 4. Februar, von 7 Uhr bis 24 Uhr, das Mitführen von Getränkebehältnissen aus Glas (Flaschen, Gläser) untersagt.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Straßenfastnacht weist die Polizei zudem darauf hin, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten sind. Der Genuss von Tabakwaren durch Jugendliche - unter 18 - ist gänzlich verboten. Bier und Wein dürfen erst von Jugendlichen ab 16 Jahren getrunken werden; hochprozentige Spirituosen und sogenannte Alkopops sind für Jugendliche absolut tabu (Mindestalter: 18 Jahre). Der Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten von Jugendlichen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt; 16- und 17-jährige Jugendliche dürfen sich ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten bis maximal 24 Uhr dort aufhalten. Einzelhandel und Tankstellen müssen bei Produkten wie Zigaretten, Wein, Bier und Alkopops die Abgabeverbote des Jugendschutzgesetzes beachten und sich im Zweifelsfall einen Altersnachweis zeigen lassen. Gleiches gilt für die Aufenthaltsvorschriften in Gaststätten und Diskotheken. Nur die Alterskontrolle beziehungsweise die Einforderung eines Altersnachweises verschafft Gewissheit. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Polizeiinspektion Cochem wird zusammen mit Mitarbeitern des Jugendamtes und des Ordnungsamtes - insbesondere am Schwerdonnerstag - entsprechende Kontrollen durchführen. Örtliche Schwerpunkte dieser Kontrollen bilden der Endertplatz in Cochem, die Schulzentren in Cochem sowie Lokalitäten in Cochem und den Nachbargemeinden. Darüber hinaus sollen mobile Verkehrskontrollen für die notwendige Verkehrssicherheit sorgen, um insbesondere alkoholisierte oder anderweitig berauschte Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen. Themenfoto: Archiv


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