

Das Landesparlament will aufgrund der für Rheinland-Pfalz weiterhin festgestellten konkreten Gefahren durch die Corona-Pandemie beschließen, dass die im Infektionsschutzgesetz genannten Schutzmaßnahmen angewendet werden können. Darunter fallen beispielsweise die Anordnung eines Abstandsgebots, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepte oder auch Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen. Ausgeschlossen sind dabei unter anderem die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen, der Sportausübung oder auch von Schulschließungen. Landtagspräsident Hendrik Hering betonte: "Angesichts der konkreten Gefahren durch die Corona-Pandemie ermöglicht das Landesparlament der Landesregierung mit diesem Beschluss zeitnah weitergehende Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung, sobald diese notwendig werden." Den Livestream gibt es am Dienstag, 7. Dezember, ab 14 Uhr, unter: www.landtag.rlp.de